Arbeitsrechtschutz
Kollektive RechtsschutzversicherungAusübende Hauswarte/innen sind durch ihre vielfältigen Tätigkeiten rechtlichen Risiken ausgesetzt. Der vom SFH bei Orion abgeschlossene Kollektivvertrag für Aktivmitglieder deckt diese Risiken bestens ab.
Konflikte im beruflichen Umfeld sind keine Seltenheit
Ob man sich nach einem Unfall mit einem Verkehrsteilnehmer auseinandersetzen muss oder sich Konflikte mit dem Arbeitgeber ergeben, eine gute rechtliche Unterstützung benötigt man allemal, um seine Rechte durchzusetzen.
Orion Rechtsschutz bezahlt in einem Rechtsfall den Anwalt, die Gerichts- sowie die nötigen Gutachterkosten. Erfahrene Juristen und Anwälte vertreten die Rechte der Hauswarte/innen und stehen an ihrer Seite.
Die Rechtsschutzdeckung für Mitglieder des SFH
Die Kollektiv-Rechtsschutz-Versicherung für den SFH bietet den Hauswarten/innen Schutz während der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit in den folgenden Rechtsgebieten:
- Schadenersatzrecht / Strafanzeige
- Strafverteidigung
- Versicherungsrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Arbeitsrecht
- Patientenrecht
- Auftrags- und Werkvertragsrecht
- Verkehrs-Rechtsschutz
Rechtliche Auskünfte und Fallanmeldung
- Telefonische Rechtsauskünfte: Orionline 0848 88 88 44
- Internet: www.orion.ch
- Per Post:
Orion Rechtsschutz-Versicherung AG
Aeschenvorstadt 50
Postfach
4002 Basel
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